WAS IST DIE UN R129 (I-SIZE) NORM?
Dank der neuen Kindersitznorm, deren erste Phase “i-Size” im Juli 2013 in Kraft getreten ist, wird es in Zukunft verpflichtend sein Kinder mindestens bis zum Alter von 15 Monaten rückwärtsgerichtet zu transportieren.
Mindestens 15 Monate rückwärtsgerichtet
Die neue Kindersitznorm UN R129 verpflichtet Eltern, ihre Kinder mindestens bis zum Alter von 15 Monaten rückwärtsgerichtet zu transportieren.
Die neue europäische Norm fordert auch Veränderungen vonseiten der Kindersitzhersteller, die von nun an Kindersitze herstellen müssen, die rückwärtsgerichtete FAhrweise bis mindestens 15 Monate zulassen. Darauf sind viele der bisherigen Gruppe 0 oder 0+ Babyschalen nicht ausgelegt. Viele der bisher erhältlichen Babyschalen sind nicht groß genug um besonders größere Kinder bis 15 Monate darin zu transportieren. Aus diesem Grund müssen Kindersitzhersteller nun weitere Lösungen anbieten.
Wir von BeSafe sehen dies als eine äußerst positive Entwicklung an und sind ganz entspannt – schließlich bieten wir schon seit über 25 Jahren rückwärtsgerichtete Kindersitze für Kinder bis ungefähr vier Jahre, sogenannte Reboarder, an!
ISOfix ist notwendig
ISOfix ist notwendig Die erste Phase der neuen UN R129 Kindersitznorm ist bekannt unter dem Namen “i-Size” und konzentriert sich auf Kindersitze, die ausschließlich mit ISOfix im Auto befestigt werden. Die Autoindustrie hat reagiert und so muss seit 2013 in jedem Neufahrzeug ISOfix verfügbar sein.
In der ersten Phase der UN R129 sind gegurtete Kindersitze sowie solche Kindersitze, die sowohl mit ISOfix als auch mit dem Fahrzeuggurt eingebaut werden, nicht zugelassen. Einzige Ausnahme hiervon bilden Babyschalen. i-Size Babyschalen wie unsere BeSafe iZi Go Modular i-Size können auch mit dem Dreipunktgurt des Autos angeschnallt werden.
Kennzeichnung von i-Size in Autos
Seit Inkrafttreten der neuen Kindersitznorm können Automobilhersteller ihre Fahrzeugsitze mit dem i-Size Logo kennzeichnen.
Die mit dem i-Size Logo gekennzeichneten Plätze sind mit ISOfix Verankerungen ausgestattet und der Fahrzeugboden ist selbst bei vorhandenem Staufach stabil genug um den Stützfuß eines Autokindersitzes zu tragen. So können Sie jeden i-Size Kindersitz auf jedem mit i-Size gekennzeichneten Fahrzeugsitz einbauen.
Anforderungen an die Körpergröße des Kindes
Die derzeit noch parallel gültige Regulierung ECE R44/04 enthält keine Vorgaben an die Körpergröße der kleinen Passagiere. In der neuen UN R129 jedoch ist die Größe des Kindes ein ganz wesentlicher Faktor. Durch diese Unterteilung anstatt der bisher verwendeten Kategorisierung in Gewichtsgruppen wird sichergestellt, dass alle Kinder in die für ihre Körpergröße vorgesehenen Autokindersitze passen. Jedoch gibt es aufgrund der maximalen getesteten Belastung auf die ISOfix Verankerungen auch bei i-Size ein Höchstgewicht, das je nach i-Size Kindersitz variiert. Der Einfachheit halber und um Verwirrung zu vermeiden haben wir von BeSafe für unsere i-Size Kindersitze die den Eltern bereits von der ECE R44/04 bekannten 18 kg Maximalgewicht gewählt.
Anforderungen an den Seitenaufprallschutz
Verbraucherschutzorganisationen testen Kindersitze seit Jahren auf ihren Seitenaufprallschutz. Auch für uns von BeSafe ist dies schon seit vielen Jahren selbstverständlich. Die bisherige Kindersitznorm ECE R44/04 hat diesen jedoch in ihren Zulassungskriterien nicht berücksichtigt.
Im Vergleich dazu stellt die UN R129 strenge Anforderungen an den Seitenaufprallschutz bei Autokindersitzen. Alle gemäß der UN R129 (i-Size) getesteten Kindersitze sind unter anderem auf ihr Verhalten bei einem seitlichen Unfall getestet worden. Das bedeutet, dass alle Kindersitze, die über keinen oder unzureichenden Seitenaufprallschutz verfügen, mit dem Auslaufen der ECE R44/04 vom Markt verschwinden werden.
Weniger Fehleinbauten
Die erste Phase der UN R129 stellt hohe Anforderungen an Kindersitze um das Risiko von Fehlern beim Einbau und in der Benutzung – sogenanntes “Misuse” zu verringern. Verschiedenen nationalen und internationalen Studien wie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zufolge sind heute noch ungefähr zwei Drittel der Kinder nicht korrekt gesichert. Aus diesem Grund konzentriert sich i-Size auf mit ISOfix gesicherte Kindersitze. Bei diesen wird das Risiko eines Fehleinbaus erwiesenermaßen deutlich verringert.
Wie geht es weiter?
Die erste Phase der UN R129, die i-Size, wurde am 09. Juli 2013 eingeführt. Die zuständige Kommission ist derzeit an der Ausarbeitung der folgenden Phasen 2 und 3. Sobald nähere Informationen bekannt werden, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.